Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Einführung

Der Grundgedanke ist ganz einfach – wir vermitteln fremdes Recht in fremder Sprache. So werden die Grundzüge des englischen Common Law in englischer Sprache vermittelt, während der altehrwürdige Code Civil (er stammt aus dem Jahre 1804 und trägt noch die Handschrift Napoleons) selbstverständlich in Französisch vermittelt wird. Die Grundzüge des modernen chinesischen Außenwirtschaftsrechtes erfordern Kenntnisse im Mandarin und russisches Recht versteht nur jemand, dem kyrillische Buchstaben kein Buch mit sieben Siegeln sind. Türkisches Recht erschließt sich - auch wenn es häufig auf rezipiertem deutschen Recht beruht, erst in türkischer Sprache, und die modernen italienischen, spanischen oder amerikanischen Rechtskulturen erschließen sich, wenn man aus der Perspektive eines Native Speakers mit den Eigenheiten der Rechtskultur und der Konfliktlösungsmechanismen vertraut gemacht wird.

Das Fremdsprachige Rechtsstudium beruht also auf der Erkenntnis, das Recht und Rechtskultur nur aus dem sprachlichen Zusammenhang, aus dem sie entwickelt werden, wirklich zu er- und begreifen sind.

Die Notwendigkeit für junge Juristen/innen, sich mit fremden Rechtskulturen beschäftigen zu müssen, hat zwei Wurzeln. Zum einen beruht sie auf dem Zerfall des ius commune, also jenem römischen Recht, das zwischen dem 13. und dem 19. Jh. als allgemein geltendes, die Völker verbindendes, Recht anerkannt war, wenn es keinen spezielleren Rechtssatz gab. Der Zerfall des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation und das Wiedererstarken des Nationalstaatsgedankens mit Beginn der französischen Revolution (1789) hat die Partikularrechte der europäischen Nationalstaaten wiederbelebt und als Folge davon der Rechtswissenschaft ein stark nationales Kleid gegeben. Während es noch im 18. Jh. selbstverständlich war, das Studium etwa in Prag zu beginnen, dann in Rom oder Paris fortzusetzen, um es möglicherweise in Halle oder Madrid abzuschließen, erscheint dies für die heutige moderne Juristengeneration geradezu als Utopie. Erst langsam begreifen die Völker des zusammenwachsenden Europa, wie teuer ihnen der Zerfall in Nationalstaaten zu stehen kommt. Mühsam bemühen wir uns um eine zumindest teilweise harmonisierte europäische Rechtsordnung. Erste zaghafte Ansätze, wenigstens dem Kaufrecht eine allgemein europäische Grundlage zu geben, deuten an, wie weit wir in Wirklichkeit von einer gemeinsamen europäischen Rechtsordnung entfernt sind. Die Grundsätze, die den Erwerb von Grundstücken oder Sicherungsrechten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union prägen, sind so vielgestaltig und unterschiedlich, dass die in den Römischen Verträgen verbriefte Niederlassungsfreiheit für die Unionsbürger weitgehend zur leeren Hülle verkommt. Wer beispielsweise als Deutscher seinen Wohnsitz nach Frankreich verlegen und deshalb dort ein Grundstück erwerben will, hat keine Chance von einer deutschen Bank einen Kredit zu bekommen, weil diese das französische Grundsicherungsrecht nicht versteht. Die französische Bank gewährt ebenfalls keinen Kredit, weil ihr nicht klar ist, wie man mit einem Bürger umgeht, dessen bewegliches Vermögen und möglicherweise auch Arbeitsverhältnis in Deutschland gelegen ist. Europa wächst also auch deshalb nicht so recht zusammen, weil die Rechtskulturen so unterschiedlich sind, von der Sprachbarriere ganz zu schweigen.

Die hieraus resultierenden Schwierigkeiten lassen sich nicht mit einem Federstrich beseitigen. Aber immerhin versucht die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität durch das Fremdsprachige Rechtsstudium einen Weg zu weisen, der mittelfristig zur Überwindung der Gräben zwischen den Rechtskulturen in Europa aber auch in der Welt beitragen könnte. Darüber hinaus trägt das Fremdsprachige Rechtsstudium zur Völkerverständigung bei und baut damit Barrieren ab, die im vergangenen Jahrhundert mitverantwortlich für zwei große Weltkriege waren. Das Fremdsprachige Rechtsstudium öffnet die Augen über die Grenzen, baut die Angst und die Vorurteile vor fremden Rechtskulturen ab, trägt zur Vielfalt des Denkens und Argumentierens und zur Bescheidenheit bei der Durchsetzung eigener Ziele bei. Wir alle sind stolz auf den großen Erfolg, den das Fremdsprachige Rechtsstudium an der Humboldt-Universität seit 1994 gehabt hat. Wir wissen aber, dass damit erst ein Anfang gemacht ist – am Ende müsste es möglich sein, das Studium in New York zu beginnen, in Hongkong fortzusetzen und in Rom, Berlin oder Moskau abzuschließen, um damit Lordrichter seiner Majestät in London oder Richter am BGH in Karlsruhe oder Richterin am Surpreme Court in Washington zu werden. Schöne Utopie - wer weiß? Bleiben wir also ein bisschen auf dem Teppich – beginnen Sie erst einmal mit dem Fremdsprachigen Rechtsstudium.