Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Gregor Bachmann

Erläuterungen zum Schwerpunktbereich 4

„Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts“

 

1. Zum Schwerpunktbereich allgemein

Inhalt dieses Schwerpunktbereichs ist einerseits das klassische private Wirtschaftsrecht (bestehend im Kern aus dem Gesellschaftsrecht, dem Wettbewerbsrecht sowie dem gewerblichen Rechtsschutz) und andererseits das europäische und internationale Privatrecht.

Es handelt sich also eigentlich um zwei Schwerpunktbereiche (die an manchen Universitäten auch auf zwei Schwerpunkte verteilt sind). An der Humboldt-Universität sind sie unter einer Sammelbezeichnung zu einem Schwerpunktbereich zusammengefasst worden.

Der Schwerpunktbereich 4 zerfällt in drei Unterschwerpunkte (USP). Studierende müssen sich für einen dieser drei USP entscheiden (mache Vorlesungen werden allerdings gemeinsam für mehrere USP angeboten, so dass es gewisse Überschneidungen gibt).

  • Der USB „Immaterialgüterrecht“ (SPB 4a) behandelt das sog. Recht des geistigen Eigentums, also neben dem gewerblichen Rechtsschutz (Patent- und Markenrecht) vor allem das Urheberrecht.
  • Der USB „Markt- und Vertragsrecht“ (SPB 4b) ist ein gemischter Unterschwerpunkt, der mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Wettbewerbsrecht zwei klassische Bereiche des Wirtschaftsrechts abdeckt, daneben aber mit dem Europäischen Vertragsrecht und dem Internationalen Privatrecht (IPR) zwei Elemente enthält, die das allgemeine Zivilrecht (aus grenzüberschreitender Perspektive) betreffen.
  • Der USB „Unternehmens- und Gesellschaftsrecht“ (SPB 4c) behandelt das Recht der privaten Organisationsformen (AG, GmbH u.a.) einschließlich ihres Steuerrechts und des Finanzierungsregimes (Bank- und Kapitalmarktrecht).

2. Zum Unterschwerpunkt „Unternehmens- und Gesellschaftsrecht“ (4c)

Der Unterschwerpunkt 4c besteht aus vier Vorlesungsmodulen, nämlich dem „Bank- und Kapitalmarktrecht“, dem „Unternehmens- und Gesellschaftsrecht“, dem „Europäischen Gesellschaftsrecht“ und dem „Unternehmenssteuerrecht“. Sie werden überschneidungsfrei im Wintersemester angeboten und schließen mit einer gemeinsamen Klausur ab. Anschließend kann in diesen Modulen je nach Verfügbarkeit auch eine Studienarbeit geschrieben werden, wobei die Themenanzahl begrenzt ist.

Im Sommersemester können die Studierenden aus einer Vielzahl von Angeboten zu diesem Unterschwerpunkt wählen (Wahlpflichtfach). Sie schließen die gewählten Veranstaltungen mit einer mündlichen Prüfung zum Ende des Sommersemesters ab. Das Angebot variiert, zur Orientierung sei auf das aktuelle Vorlesungsverzeichnis und die Vorlesungsverzeichnisse der vergangenen Sommersemester verwiesen. Auch in diesen Fächern kann – je nach Angebot des Dozenten – eine Studienarbeit geschrieben werden.