Lehre | Lehrstuhl Jeßberger |Sommersemester 2025
Im Sommersemester 2025 bietet der Lehrstuhl die folgenden Lehrveranstaltungen an (Termine, Orte, Moodle-Kurse und weitere Informationen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der Fakultät):
SE Das Strafrecht, der Globale Süden und das koloniale Erbe (10765) | Prof. Jeßberger
Seminar im Humboldt-Forum
Die Auseinandersetzung mit der Kolonialzeit (und ihren Spuren) hat Konjunktur. Dies gilt auch für die Rechts-, Sozial- und Geisteswissenschaften. Unter Jurist*innen wird die Debatte bislang vor allem aus völkerrechtlicher Sicht geführt, mit Schwerpunkten auf völkerrechtlichen Grundsatzfragen einerseits und Fragen der Entschädigung und Restitution andererseits. Das Seminar rückt das Strafrecht in den Blick. Hier steht die Debatte noch am Anfang. Das deutsche Kolonialstrafrecht - als historischer Stoff - ist ein bisher nur unzureichend bearbeitetes Feld. Nach wie vor scheint es, als würden Diskussion und (Fort-)Entwicklung des Strafrechts und seiner Institute weitgehend als „Einbahnstraße“ betrieben, als einseitige „Verwestlichung“, dominiert von wenigen, als maßgeblich betrachteten Leit-Rechtsordnungen und ihrer Dogmatik. Ebenso ist die deutschsprachige Völkerstrafrechtswissenschaft bislang kaum für (post-) koloniale Bezüge sensibilisiert. Auch die Ausleuchtung der strafrechtlichen Grundlagenfächer, beispielsweise die Strafrechtsvergleichung, im Lichte der aktuellen Debatten um das koloniale Erbe steht noch aus. Ziel des Seminars ist es, einige dieser Fragen anhand von Schlüsseltexten und ausgewählten Themenstellungen zu diskutieren.
SE Zwischen Krisenerzählung und "Zeitenwende": Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Völkerstrafrecht (10766) | Prof. Jeßberger
Seminar in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
Das Völkerstrafrecht, seine Institutionen und die internationale wie nationale Völkerstrafrechtpraxis, stehen zunehmend in der Kritik: Selektivität, Doppelstandards, Ausblendung der geschlechtsspezifischen Aspekte makrokrimineller Gewaltkontexte, institutioneller Rassismus, Dominanz retributiver Strafgerechtigkeit, fortbestehende koloniale Denkweisen, das Außerachtlassen von struktureller Gewalt – die Ansätze für eine Kritik des Völkerstrafrechts sind vielgestaltig. Von Vielen wird eine „Krise des Völkerstrafrechts“ diagnostiziert. Zugleich hat das Völkerstrafrecht Konjunktur: Nicht zuletzt die Kriege in der Ukraine und in Gaza haben das Völkerstrafrecht auch in einer breiteren Öffentlichkeit wieder in den Blick gerückt. Ungebrochen erscheint ferner das Potenzial des Völkerstrafrechts als wirkmächtige „Sprache" emanzipatorischer Bewegungen vor allem im Globalen Süden. Ziel des Seminars ist es, diese vielschichtigen Entwicklungen anhand von aktuellen Themenstellungen, Gerichtsentscheidungen und Schlüsseltexten auszuleuchten und zu diskutieren.
CO Wissenschaftliches Arbeiten im Strafrecht für Fortgeschrittene (10802) | Prof. Jeßberger
In der Veranstaltung sollen wissenschaftliche Projekte der Teilnehmer*innen, namentlich Dissertationsprojekte und Magisterarbeiten, vorgestellt und diskutiert werden; zugleich werden in vertiefenden Lehreinheiten Kenntnisse zu übergreifenden Themen des Strafrechts angeboten. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung am Lehrstuhl (sekretariat.jessberger.rewi@hu-berlin.de) möglich.
CO Forschungskolloquium zum Internationalen Strafrecht (10805) | Prof. Jeßberger
Gegenstand des Kolloquiums ist das Internationale Strafrecht. Es bietet fortgeschrittenen Studierenden, insbesondere Doktorandinnen und Doktoranden, Gelegenheit, ihre Arbeiten zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung am Lehrstuhl (sekretariat.jessberger.rewi@hu-berlin.de) möglich.
SE Gender and crime (10777) | Dr. Inga Schuchmann
Was versteht man unter geschlechtsspezifischer Gewalt? Was sind Femizide? Seit einigen Jahren ist, auch durch soziale Bewegungen wie "MeToo", der strafrechtliche Umgang mit verschiedene Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt Gegenstand kontroverser rechtspolitischer Debatten. Einige dieser Impulse hat der Gesetzgeber bereits aufgenommen und in Recht gegossen: So etwa mit der Sexualstrafrechtsreform 2016 („Nein heißt Nein“) und der Strafbarkeit von Upskirting. Aktuell diskutiert wird etwa die Strafbarkeit von sog. „Catcalling“, oder die Umsetzung eines „Nur-Ja- heißt-Ja“-Konzepts im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Damit stellen sich grundlegende Fragen zu den Aufgaben, der Leistungsfähigkeit aber auch zu den Grenzen des Strafrechts. Das Zusammenspiel von Strafrecht und Geschlecht ist allerdings keineswegs ein neues Phänomen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es bereits Massenbewegungen gegen den „Klassenparagraphen“ § 218 StGB. In der späten Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe zeigen sich Erklärungsansätze, die auch heute noch für eine mildere Bestrafung von sexualisierter Gewalt in Partnerschaften herangezogen werden. Im Seminar soll die Rolle des Geschlechts für die Konzeption des Strafrechts aus zeitgeschichtlicher und rechtspolitischer Perspektive beleuchtet und kritisch reflektiert werden. Diskutiert werden Fragen, die durch gesellschaftlichen Wandel und Reformbemühungen an das Strafrecht herangetragen werden.