Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Schwerpunktprüfung

Inland

Das Zeugnis über die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wird von den Juristischen Prüfungsämtern bundesweit anerkannt (vgl. § 8 JAG von 2003).

Die Schwerpunktprüfung kann grundsätzlich nur komplett an der Humboldt-Universität zu Berlin absolviert werden. Eine Anerkennung von Teilleistungen kommt wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung der Schwerpunkte an den einzelnen Fakultäten grundsätzlich nicht in Betracht. Fehlversuche an anderen Universitäten werden angerechnet.

Ausland

Nur Studierende der Humboldt-Universität zu Berlin können im Rahmen des universitären Schwerpunktbereichs 8 „Ausländisches Recht / Angebote ausländischer Partneruniversitäten“ ihre Schwerpunktprüfungen in den folgenden Programmen im Ausland absolvieren:

Leistungen/Teilleistungen außerhalb der vorgenannten Programme an ausländischen Universitäten können nicht für den universitären Schwerpunktbereich anerkannt werden.

Antrag / Zuständigkeit

Die Anrechnung erfolgt – nach formlosem Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsbüro – durch den Prüfungsausschuss. Bitte legen Sie das  das Schwerpunktzeugnis im Original vor und reichen eine Kopie ein.

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