Humboldt-Universität zu Berlin - Immaterialgüterrecht und Medienrecht

Masterstudiengang Immaterialgüterrecht und Medienrecht

 

Der seit 2009 an der Humboldt-Universität zu Berlin fest etablierte weiterbildende Masterstudiengang „Immaterialgüterrecht und Medienrecht" ("IMR") bietet Ihnen die Möglichkeit, sich innerhalb von vier Semestern im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht zu spezialisieren. Die Veranstaltungen werden von unserem hochkarätigen akademisch und in der Praxis tätigen Dozententeam durchgeführt.

 

2 Jahre – 3 Qualifikationen

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Programms erwerben Sie:

  • den LL.M.-Titel („Master of Laws“)
  • den Nachweis über den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse sowohl für den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz
  • als auch für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Die beiden ersten Semester können bei ausschließlichem Interesse an den jeweiligen Fachanwaltsausbildungen auch einzeln besucht werden.

 

Studieren neben dem Job

Der Studiengang ist berufsbegleitend konzipiert. Die Präsenzveranstaltungen finden ausschließlich an Freitagen und Samstagen statt, um die Beeinträchtigung Ihrer beruflichen Tätigkeit auf ein Minimum zu reduzieren. Der Studiengang ist außerdem eine anerkannte Bildungsveranstaltung nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz, sodass auch Bildungsurlaub beantragt werden kann.

 

Bewerbung

Eine Bewerbung ist zur Zeit nicht möglich. 

Fachanwaltsfortbildung

Darüber hinaus bietet die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität auch Fachanwaltsfortbildungsveranstaltungen im Sinne des § 15 FAO an.