Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Nutzung von LAN und WLAN mit privaten Geräten (BYOD)

Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler der Juristischen Fakultät sowie Studentinnen, Studenten, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare der Länder Berlin und Brandenburg können das kabelgebundene Netzwerk (LAN) in den Büros der Juristischen Fakultät und in den Räumen der Zweigbibliothek Rechtswissenschaften nach Registrierung ihres privaten Computers bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SIK im zu den Sprechzeiten im SIK-Büro mit diesem Gerät nutzen, um auf das Internet und die juristischen Fachinformationssysteme zuzugreifen („bring your own device“, BYOD).

Die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Studierendendaten, mit privaten bzw. eigenen Computern ist nicht gestattet.

Angehörige und Gäste von Lehrstühlen haben darüber hinaus die Möglichkeit, auf die Datei- und Druckdienste im lokalen Netzwerk der Juristischen Fakultät zuzugreifen. Neben der Vorlage eines Nachweises, zum berechtigten Personenkreis zu gehören, ist die Angabe der MAC-Adresse des LAN- bzw. Netzwerkanschlusses des zu registrierenden Gerätes erforderlich. Das SIK hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht.

Das SIK empfiehlt Nutzern von privaten Apple-Geräten, unter macOS Verbindungen zu Dateidiensten der Juristischen Fakultät mit der „nfc“-Option herzustellen oder keine Umlaute und Sonderzeichen in Dateinamen zu verwenden, um Kompatibilitätsprobleme mit den Arbeitsplatzcomputern zu vermeiden.

Die Nutzung von privaten Geräten in Büros ist auf spezielle Netzwerkanschlüsse zu beschränken, die ggf. im SIK zu beantragen sind.

Die Netzwerkkabel der Arbeitsplatzcomputer, insbesondere der Apple iMac und Mac mini, dürfen wegen der Gefahr, beim Einstecken oder Entfernen des Netzwerkkabels einen Totalschaden des Computers zu verursachen, auf keinen Fall für private Geräte verwendet werden.

In den Seminarräumen der Juristischen Fakultät und in den Räumen der Zweigbibliothek Rechtswissenschaften ist der Internet-Zugang auch über die drahtlosen Netzwerke (WLAN/WiFi) der Humboldt-Universität zu Berlin möglich. Dazu ist ein Computeraccount des Computer- und Medienservice (CMS) der Humboldt-Universität zu Berlin oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung des EduRoam-Verbundes notwendig. Das WLAN (auch in der Juristischen Fakultät) wird ausschließlich vom CMS der Humboldt-Universität verwaltet. Das SIK der Juristischen Fakultät kann weder bei technischen Problemen helfen noch einen Zugang zum WLAN einrichten. Nähere Angaben können Sie einem Merkblatt des SIK zur WLAN/WiFi-Nutzung entnehmen.

Das SIK empfiehlt insbesondere denjenigen, deren Computer Empfangs- und Sendeprobleme im drahtlosen Netzwerk (WLAN) haben, die Nutzung von LAN-Anschlüssen. Aus Kostengründen sind nur Büroräume, die keine freien LAN-Anschlüsse aufweisen, sehr gut an das WLAN der Humboldt-Universität angebunden. In der Zweigbibliothek Rechtswissenschaften sind alle Notebookarbeitsplätze mit einem funktionierenden LAN-Anschluss ausgestattet, während die WLAN-Versorgung regelmäßig gestört wird durch Smartphone-Nutzer im selben Raum, die ein eigenes WLAN als „Hotspot“ für ihr Notebook betreiben („Tethering“). Dementsprechend sind an die Universität gerichtete Beschwerden über Störungen der WLAN-Versorgung in der Bibliothek nur bedingt sinnvoll. Dass sich LAN-Anschlüsse mit vielen neueren, insbesondere besonders teuren Mobilgeräten nicht oder nur noch mit teuren Adaptern nutzen lassen, ist dem SIK bekannt.

Bei der Nutzung des Netzwerkes sind die IT-Satzung der Humboldt-Universität zu Berlin und die WLAN-Ordnung der Humboldt-Universität zu beachten. Insbesondere sind alle Sicherheits-Aktualisierungen von Betriebssystem und Anwendungsprogrammen sowie eine aktuelle Antivirensoftware zu verwenden und der Betrieb von Server- oder Peer-to-Peer-Diensten ausnahmslos untersagt. Das SIK empfiehlt allen Notebook-Nutzern, in öffentlichen und halböffentlichen Netzwerken die Firewall des Betriebssystems zu aktivieren bzw. mindestens mit dem Standardschutzniveau aktiviert zu lassen.