Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

FAQ

1.

Was ist das FRS?

Der Grundgedanke ist das Studium des fremden Rechts in fremder Sprache. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit der Studierenden der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität erhöhen und auf einen evtl. Studienaufenthalt im Ausland vorbereiten. Der Zertifikatsstudiengang „Fremdsprachiges Rechtsstudium (FRS) I und II“ wird in verschiedenen Sprachen angeboten.

2.

Was kann man im FRS studieren?

Das FRS umfasst das amerikanische, brasilianische, chinesische, englische, französische, italienische, russische, spanische und türkische Recht. Daneben gibt es, etwas anders organisiert, das Angebot der Deutsch-Polnischen Rechtsschule.

3.

Wie funktioniert das Modulsystem im FRS?

Sie benötigen nur ein Modul, um im Rahmen des Pflichtprogramms des Studiengangs Rechtswissenschaften das BZQ II Modul zu erfüllen.

Man kann aber auch mehrere Module belegen, um das FRS als Zertifikatsstudium im Sinne einer Zusatzqualifikation zu absolvieren. Man kann mit einem beliebigen Modul beginnen, und bis zu vier Module insgesamt belegen, um den vollen Zertifikatsstudiengang zu durchlaufen. Wann welches Modul belegt wird, ist nicht essentiell, da die Module in sich geschlossen sind, wichtig ist nur, dass immer verschiedene Module gewählt werden, wenn man mehr als eines belegt. Man kann  mit Modul 1 beginnen, notwendig ist es aber nicht.

4.

Kann ich mehr als einen Kurs im Semester belegen?

Theoretisch gibt es keine Beschränkung, praktisch wird es neben dem Pflichtfachstudium schwierig sein, mehr als zwei Kurse zu belegen, und selbst zwei Kurse sind schon eine große zeitliche Belastung, empfohlen wird ein Kurs je Semester.

5.

Gibt es Teilnahmebeiträge?

Die Kosten der Kurse werden zu einem weit überwiegenden Teil von der Fakultät getragen. Allerdings müssen wir als kleinen Zuschuss von immatrikulierten Studierenden im Studiengang Rechtswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin (auch Programmstudierende) 40 € erheben.

6.

Gibt es Zugangsvoraussetzungen?

Ja, eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an einer deutschen Hochschule und ein Mindestsprachniveau B1/B2 (der jeweiligen Sprache des Kurses) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Für die Kurse in Englisch und Französisch benötigen Sie einen Spracheingangstest (nähere Informationen finden sie unter Anmeldung), in den anderen Sprachen überprüfen die DozentInnen in den ersten Stunden die sprachlichen Fähigkeiten im Rahmen des Unterrichts.

7.

Was kann ich tun, wenn meine Sprachkenntnisse den Anforderungen des FRS nicht genügen?

Die Zentraleinrichtung Sprachenzentrum bietet Kurse für verschiedene Sprachniveaus an, so dass es sinnvoll ist, zunächst vorbereitend einen Sprachkurs dort oder einer vergleichbaren Einrichtung zu belegen.

8.

Gibt es beim Sprachniveau Ausnahmen?

Ja, beim chinesischen Recht wird kein Chinesisch auf Prüfungsniveau verlangt. Der Kurs setzt weniger Sprachvorkenntnisse voraus, die Unterrichtssprache richtet sich im wesentlichen nach dem Sprachniveau der Kursteilnehmer. Grundkenntnisse sind immer von Vorteil.

In der Deutsch-Polnischen Rechtschule dürfen auch Studierende mit geringeren Polnischkenntnissen teilnehmen.

Vorbereitend bzw. begleitend bieten wir ein Sprachkurskonzept in Polnisch und Chinesisch an, über das Sie sich unter Aktuelles informieren können.

9.

Wie studiere ich im FRS?

Das FRS besteht aus einsemestrigen, gleichstufigen und wahlobligatorisch angebotenen Modulen. Für den Erwerb des FRS I müssen Sie zwei unterschiedliche Module mit den dazu gehörenden Prüfungen bestehen, für das FRS II vier (zur Beachtung: für ein Zertifikat benötigen Sie die Prüfungen der Kurse in den jeweiligen Rechtskreisen, es gibt daher kein englisch-amerikanisches Zertifikat!.

10.

Welche Prüfungen muss ich machen?

Als Abschluss eines jeden Moduls schreiben Sie am Semesterende eine schriftliche Prüfung von 120 Minuten. Für das FRS I, also das Zertifikat, benötigen Sie zusätzlich zu den zwei bestandenen Modulabschlussprüfungen eine mündliche Prüfung. Für das FRS II brauchen Sie neben dem FRS I zwei weitere bestandene Modulabschlussprüfungen sowie eine weitere mündliche Prüfung.

11.

Muss man das FRS belegt haben, wenn man sich für ein Auslandsstudium bewerben möchte?

Es ist nicht Pflicht, aber von Vorteil, weil man gut auf das Studium im Ausland vorbereitet wird.

Bei der Bewerbung für die Schwerpunktprogramme ist das FRS I bzw. II-Zertifikat eine gewünschte, für die ELS und das Deutsch-Französische Rechtsstudium eine notwendige Voraussetzung.

12.

Kann ich das FRS mit Auslandsaufenthalten kombinieren?

Sie können für jedes der Zertifikate ein Modul (und die mündliche Prüfung) durch eine gleichwertige Leistung im Ausland, die mindestens einen Umfang von 5 ECTS-credits hat und die sonstigen Voraussetzungen des Zertifikats erfüllt, ersetzen.

13.

Wie viele Leistungspunkte erhalte ich?

Mit vier Semesterwochenstunden je Modul zusätzlich können studienbegleitend in vier Semestern gute Kenntnisse über den fremden Rechtskreis gewonnen werden und die Fachsprache erlernt werden. Der Aufwand eines Moduls wird mit fünf Leistungspunkten bewertet. Für ausländische Studierende in grundständigen Studiengängen (z. B. Erasmus) wird ein Modul mit fünf ECTS-credits bewertet.

14.

Welches Sprachniveau habe ich nach den Kursen?

Das erreichte Sprachniveau entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) ist

  • nach einem Kurs mit Leistungsnachweis: B 2
  • mit dem FRS I-Zertifikat: C 1
  • mit dem FRS II-Zertifikat: C 2

15.

Wer unterrichtet im FRS?

Die DozentInnen sind entweder muttersprachige JuristInnen oder besonders qualifizierte SprachdozentInnen mit juristischer Zusatzausbildung. Die meisten unterrichten schon einige Zeit im FRS und haben daher viel Erfahrung mit der Vermittlung des jeweiligen Rechtskreises an die Studierenden.

16.

Wie kann ich mich zum FRS anmelden?

Die Anmeldung erfolgt über agnes in der dort angegebenen Frist.

17.

Wen kann ich fragen, wenn ich was nicht verstanden habe oder Hilfe brauche?

Sie können sich jederzeit an Ihre DozentInnen wenden. Sie können auch immer gerne in die Sprechstunde des Büros für Internationale Programme kommen oder eine E-Mail schreiben an frs.intrewi@hu-berlin.de.