Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse (Modul BZQ II)

Das Modul BZQ II umfasst Lehrveranstaltungen, in denen fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse vermittelt werden.

Achtung: Der Nachweis über den Erwerb fachorientierter Fremdsprachenkenntnisse ist Voraussetzung für die Ausstellung des Zeugnisse über die universitäre Schwerpunktprüfung.

Das Lehrangebot im Einzelnen:

Modul: Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikation (BZQ II)

Angebote in jedem Semester; Beispiele:

  • Einführung in eine ausländische Rechtsordnung
  • Fachorientierte Sprachkurse des Sprachenzentrums
  • Fremdsprachiges Rechtsstudium (FRS)
  • Auslandsstudium

Das Modul ist erfolgreich absolviert, wenn (in einer oder in verschiedenen Veranstaltungen) insgesamt 5 Leistungspunkte erreicht bzw. gesammelt wurden.

Der Nachweis über den Erwerb fachorientierter Fremdsprachenkenntnisse kann erbracht werden:

  1. in Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultät mit rechtswissenschaftlichem Inhalt, die in einer Fremdsprache durchgeführt werden und die im Vorlesungsverzeichnis als Veranstaltung gemäß § 4 Abs. 5 PO 2008 ausgewiesen sind;
  2. durch Auslandsstudium mit Erwerb eines Leistungsnachweises in einer fremdsprachigen Lehrveranstaltung mit rechtswissenschaftlichem Inhalt;
  3. durch vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannte Leistungsnachweise: 
    • Sprachkurse mit der Fachorientierung Rechtswissenschaft der UNIcert-Stufen II oder III des Sprachenzentrums. Die Einschreibung zu den Sprachkursen erfolgt online.
    • Im Fremdsprachigen Rechtsstudium (FRS). Für sprachlich interessierte Jura-Studierende bietet die Fakultät einen Ergänzungsstudiengang an.

Leistungsnachweise des Sprachenzentrums und ausländischer Universitäten müssen zur Anerkennung im Prüfungsbüro im Original vorgelegt und in Kopie eingereicht werden. FRS-Zertifikate werden automatisch im Prüfungsbüro erfasst.