Fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse (Modul BZQ II)
Das Modul BZQ II umfasst Lehrveranstaltungen, in denen fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse vermittelt werden.
Achtung: Der Nachweis über den Erwerb fachorientierter Fremdsprachenkenntnisse ist Voraussetzung für die Ausstellung des Zeugnisse über die universitäre Schwerpunktprüfung.
Das Lehrangebot im Einzelnen:
Modul: Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikation (BZQ II)
Angebote in jedem Semester; Beispiele:
- Einführung in eine ausländische Rechtsordnung
- Fachorientierte Sprachkurse des Sprachenzentrums
- Fremdsprachiges Rechtsstudium (FRS)
- Auslandsstudium
Das Modul ist erfolgreich absolviert, wenn (in einer oder in verschiedenen Veranstaltungen) insgesamt 5 Leistungspunkte erreicht bzw. gesammelt wurden.
Der Nachweis über den Erwerb fachorientierter Fremdsprachenkenntnisse kann erbracht werden:
- in Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultät mit rechtswissenschaftlichem Inhalt, die in einer Fremdsprache durchgeführt werden und die im Vorlesungsverzeichnis als Veranstaltung gemäß § 4 Abs. 5 PO 2008 ausgewiesen sind;
- durch Auslandsstudium mit Erwerb eines Leistungsnachweises in einer fremdsprachigen Lehrveranstaltung mit rechtswissenschaftlichem Inhalt;
- durch vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannte Leistungsnachweise:
- Sprachkurse mit der Fachorientierung Rechtswissenschaft der UNIcert-Stufen II oder III des Sprachenzentrums. Die Einschreibung zu den Sprachkursen erfolgt online.
- Im Fremdsprachigen Rechtsstudium (FRS). Für sprachlich interessierte Jura-Studierende bietet die Fakultät einen Ergänzungsstudiengang an.
Leistungsnachweise des Sprachenzentrums und ausländischer Universitäten müssen zur Anerkennung an das Prüfungsbüro (pruefungsbuero.rewi@hu-berlin.de) per Scan eingereicht werden. FRS-Zertifikate werden automatisch im Prüfungsbüro erfasst.