Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Anmeldung zu Prüfungen

Allgemeines

  • Anmeldepflicht: Für Klausuren und Hausarbeiten ist eine Anmeldung über AGNES notwendig. Leistungen in den BZQ-Modulen der Juristischen Fakultät sind mit Ausnahme der Klausuren in "Introduction to Jewish Law" und "Introduction to Copyright Law" in der Regel nicht anmeldepflichtig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Anmeldefristen und Termine in den Prüfungsplänen.
  • Keine Verbesserungsmöglichkeit: Für bereits bestandene Studien- und Prüfungsleistungen ist eine Anmeldung nicht möglich, da eine Verbesserungsmöglichkeit von der Prüfungsordnung nicht vorgesehen ist.
  • Technische Probleme bei der Anmeldung: Bitte wenden Sie sich sofort - innerhalb der Anmeldefrist - per E-Mail an das AGNES-Team.
  • Abmeldung: Bis zu eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin bzw. kurz vor Ausgabe der Sachverhalte von Hausarbeiten können Sie ohne Nachweis eines Verhinderungsgrundes in AGNES zurücktreten. Die Rücktrittsfrist ist für jede Prüfungsleistung in AGNES abrufbar.
  • Schwerpunktprüfung: Für die Anmeldung, Abmeldung und Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung gelten Sonderregelungen.
  • Nachteilsausgleich: muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin unter Vorlage entsprechender fachärztlicher Atteste beantragt werden.

Wiederholungsmöglichkeiten

Bei Nichtbestehen können Modulabschlussprüfungen und Hausarbeiten zwei Mal wiederholt werden.

Die Anmeldung zum dritten und damit letzten Versuch einer Prüfung kann nur per Mail an das Prüfungsbüro erfolgen. Eine Online-Anmeldung über AGNES ist nicht möglich! Zusätzlich zu den in den Prüfungsplänen bereitgestellten Anmeldeformularen senden Sie bitte das ausgefüllte Formular zur Prüfungsberatung zu: Sie haben gemäß § 126 Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) die Möglichkeit, sich von einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin beraten zu lassen. Ein Verzicht auf die Beratung ist zulässig.

Wer eine Modulabschlussprüfung auch nach der zweiten Wiederholung und damit endgültig nicht bestanden hat, kann das Studium nicht mehr erfolgreich abschließen und wird exmatrikuliert.

Es werden für die Pflichtmodule im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht jeweils drei Prüfungstermine angeboten. Erster und zweiter Termin sind frei wählbar. Es wird dringend empfohlen, den ersten Termin wahrnehmen. Der zweite Termin ist gleichzeitig die erste Wiederholungsmöglichkeit für Studierende, welche die Klausur am ersten Termin geschrieben und nicht bestanden haben.
Achtung: Der dritte Termin ist als Wiederholungstermin nur für diejenigen geöffnet, welche bereits angemeldet waren und die Prüfung nicht bestanden haben oder aufgrund eines vom Prüfungsausschuss anerkannten Verhinderungsgrundes (z.B. Krankheit, Unglücksfall) nicht mitschreiben konnten. Eine Ausnahme gilt nur für Hochschulwechsler*innen, die auf besonderen Antrag (per E-Mail an das Prüfungsbüro) zu Wiederholungsterminen zugelassen werden, um eine Verlängerung der Studienzeit durch den Hochschulwechsel zu vermeiden.