Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Bewerbung zum Hochschulwechsel an die Humboldt-Universität

Reichen Sie ihre Unterlagen bitte so früh wie möglich innerhalb der Bewerbungsfrist ein, damit wir die Möglichkeit haben zu prüfen, ob Sie eventuell fehlende Unterlagen noch fristgerecht nachreichen können!

Einstufung

Für Rechtswissenschaft besteht ein universitärer Numerus Clausus (NC), daher müssen Sie Ihre vollständigen Unterlagen zur Einstufung und Bewerbung zum Hochschulwechsel an die Humboldt-Universität zu Berlin nach den Maßgaben des Onlinebewerbungsverfahrens einreichen.

Einzureichende Leistungsnachweise

  • Bewerbungen zum 2. und 3. Fachsemester: sofern vorhanden Teilleistungsnachweise des Grundstudiums (einfache Kopie) und/oder Zwischenprüfungszeugnis; Quereinsteiger (ohne vorherige Immatrikulation im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel Erste juristische Prüfung) reichen alle bisher erworbenen Leistungsnachweise und Stoffkataloge/Modulbeschreibungen ein.
  • Bewerbungen zum 4. bis 10.* Fachsemester: Zwischenprüfungszeugnis oder vergleichbare Bescheinigung  über das abgeschlossene Grundstudium (einfache Kopie). Bewerbungen ohne Nachweis der Zwischenprüfung haben keine Aussicht auf Erfolg! Sollte das Zwischenprüfungszeugnis keine Durchschnittsnote enthalten bzw. eine Durchschnittsnote nicht errechenbar sein, so ist eine formlose Bestätigung der Durchschnittsnote oder eine Leistungsübersicht vom Prüfungsamt der Heimatuniversität einzureichen, aus der die Durchschnittsnote berechnet werden kann.

* Es gibt nur Studienplätze bis einschließlich 10. Fachsemester. Man muss sich spätestens im 9. Fachsemester für einen Studienplatz an unserer Fakultät bewerben.

Weitere Bewerbungsunterlagen

Die weiteren einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Auflistung der benötigten  Unterlagen, die Sie im Rahmen des Onlinebewerbungsverfahrens als pdf-Dokument ausdrucken können.

Um die Zulassungsanträge zügig bearbeiten zu können, bitten wir darum, von telefonischen Nachfragen Abstand zu nehmen. Zudem sind telefonische Auskünfte zum Ausgang des Verfahrens aus Datenschutzgründen nicht zulässig! Auch bitten wir von der Nachreichung von Unterlagen abzusehen.

Terminplan für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Für Sommersemester:

  • Bewerbungszeitraum: Siehe Akademischen Fristen
  • Versand der Bescheide voraussichtlich ab 1. März
    (Nachfragen richten Sie bitte direkt an die Compass-Hotline)
  • Immatrikulation der zugelassenen Bewerber/innen bis 31. März
  • Nähere Informationen zu den Auswahlkriterien

Für Wintersemester:

Anerkennung

Die Zulassung ist keine Entscheidung über die Anerkennung von Leistungsnachweisen oder die Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen für den universitären oder den staatlichen Prüfungsteil.

Formlose Anträge auf Anerkennung sind erst nach der Immatrikulation an den Prüfungsausschuss zu richten und im Prüfungsbüro, Unter den Linden 9, Raum E17 mit den Originalleistungsnachweisen vorzulegen und in Kopie einzureichen. Dies ist unabhängig von der Einstufung in ein Fachsemester.