Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Programme zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft

Frauenförderung auf Landesebene in Berlin

Das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (BCP) zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Repräsentanz von Frauen auf allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen sowie in Führungspositionen und auf die Verankerung von Gender-Aspekten in Forschung und Lehre. Jährlich stehen Fördermittel von bis zu 3,8 Mio. Euro zur Verfügung.

Frauenförderung an der Humboldt-Universität

An der Humboldt-Universität gibt es eine hauptberufliche Frauenbeauftragte. An den Fakultäten der Humboldt-Universität und den meisten Instituten, den Zentraleinrichtungen und der zentralen Universitätsverwaltung sind gewählte dezentrale Frauenbeauftragte tätig. Die Frauenbeauftragten der Berliner Hochschulen sind in der Landeskonferenz der Frauen an Hochschulen (LaKoF) zusammengeschlossen. Sie sind Mitglieder der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF).

Seit dem Jahr 2000 gibt es beim Akademischen Senat der Humboldt-Universität eine eigene Kommission für Frauenförderung (KFF). Diese behandelt grundsätzliche Fragen der Frauenforschung an der Humboldt-Universität. Sie ist auch für die Gestaltung des Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre an der Humboldt-Universität und für die Vergabe der Mittel aus diesem Programm zuständig, soweit sie über die Humboldt-Universität vergeben werden. Die Geschäftsführung für die KFF liegt im Büro der zentralen Frauenbeauftragten. Die vorhandenen Förderungsmöglichkeiten sind dort nach Statusgruppen und Karriereschritten gegliedert.

Das Caroline von Humboldt-Programm + wurde als das strategische Gleichstellungskonzept der Humboldt-Universität entwickelt. Benannt wurde es nach der geistreichen Briefautorin, Salonière, Mäzenin und Ehefrau Wilhelm von Humboldts.

Zum Thema Studieren mit Kind gibt es an der Humboldt-Universität spezielle Beratungsangebote.

Das Referat Berufliche Weiterbildung bietet unter der Rubrik „Lehrgänge für Frauen“ regelmäßig fachübergreifende Veranstaltungen für Frauen an, darunter auch spezielle Angebote für Studentinnen.

Frauenförderung an der Juristischen Fakultät

Seit dem Sommersemester 2005 werden an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität finanzielle Mittel zur Frauenförderung vergeben. Die Vergabe richtet sich nach der Richtlinie über die Vergabe der finanziellen Anreizmittel zur Frauenförderung an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (VfAF).

Wer soll gefördert werden?

Gefördert werden sollen Frauen mit einer speziellen Anbindung an die Juristische Fakultät. Gemeint sind Frauen, die entweder an der Juristischen Fakultät (in der Wissenschaft oder in der Verwaltung) arbeiten, studieren, eine Dissertation oder Habilitation anfertigen. Sie sollen innerhalb des Alltags der Juristischen Fakultät die Möglichkeit erhalten, durch eigenständige und kreative Projekte Erfahrungen zu sammeln und sich weiterzubilden. Bei der Mittelvergabe wird besonders auch die soziale Situation der Antragstellerinnen berücksichtigt.

Es ist auch möglich, Anträge zu stellen, Kinderbetreuung bezuschussen zulassen, damit die Teilnahme an prüfungsrelevanten Lehrangeboten möglich gemacht werden kann.

Warum soll gefördert werden?

Frauenförderung will zur Gleichstellung von Männern und Frauen beitragen. Insbesondere an der Juristischen Fakultät verringert sich mit zunehmender Semesterzahl der Anteil von Frauen stetig. Nach dem Studium entschließen sich noch immer verhältnismäßig wenige Frauen zu einer Promotion, noch weniger streben eine Habilitation an. Die finanzielle Unterstützung von Frauen an der Universität soll bereits zu einem frühen Zeitpunkt Anreize schaffen, sich eigenständig weiterzubilden und wissenschaftliche Qualifikationen zu sammeln.

Was soll gefördert werden?

Gefördert werden können Projekte und Veranstaltungen, die Frauen in Forschung und Lehre durchführen. Sachmittel in begrenzter Höhe können gefördert werden, zum Beispiel Mittel für Forschungszwecke, Teilnahme an Tagungen und Dienstreisen, Mittel zur Publikation von wissenschaftlichen Beiträgen und Technik, was insbesondere auch die befristete Leihgabe von Notebooks betrifft.

Willkommen ist jedes kreative, ernsthafte und eigenständige Konzept, das der Frauenförderung an der Juristischen Fakultät dient. Wir freuen uns natürlich immer, wenn diese Projekte auch eine Bedeutung für unsere Fakultät haben, nachhaltig von Nutzen sind oder das Projekt selbst einem großen Interessenkreis offen steht.

Die maximale Förderungshöhe einzelner Projekte ergibt sich aus § 2 VfAF.

Wie beantrage ich eine Förderung?

Anträge auf finanzielle Förderung können nur von Frauen gestellt werden. Dazu ist das Antragsformular auszufüllen. Antrag und Unterlagen sind einmal als vollständige PDF-Datei an die Adresse

frauenbeauftragte.rewi@hu-berlin.de

und in einfacher Papierform zu richten an die

Vorsitzende der Frauenförderkommission

Die Frauenbeauftragte
Kerstin Schuster
Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät
10099 Berlin

Die Frauenförderkommission freut sich auf spannende und interessante Anträge.