Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer

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Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (WS 2012/13 und SoSe 2013)

Im Wintersemester 2012/13 startete der vierte Zyklus der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte. Die Studierenden dieses einjährigen Zyklus, der auch das SoSe 2013 umfasste, beschäftigten sich im Rahmen von insgesamt 11 Projekten mit unterschiedlichsten aktuellen rechtlichen und rechtspolitischen Fragestellungen im Bereich des Menschenrechtsschutzes und des Antidiskriminierungsrechts.

Hier stellen wir Ihnen die im Rahmen dieses Clinic-Zyklus bearbeiteten Projekte und deren Erfolge vor.

Projekt 1: Erstellung eines Dossiers über einen tatverdächtigen Kriegsverbrecher im südostasiatischen Raum

Kooperationspartner_in: European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Die Studierenden erstellten auf der Grundlage von Zeugenaussagen und umfassender Recherchen im Internet ein Dossier über einen tatverdächtigen Kriegsverbrecher. Dieses Dossier wird im Bereich der Universellen Justiz / des Internationalen Strafrechts verwendet werden. Bei begründetem Interesse an diesem Dossier wenden Sie sich bitte an lawclinic@rewi.hu-berlin.de.

Projekt 2: Business and Human Rights

Kooperationspartner_in: European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Die Studierenden erarbeiteten eine OECD-Beschwerde zu einer nationalen Kontaktstelle, um die Einhaltung der OECD-Standards in Usbekistan im Rahmen der Baumwollernte und ein Tätigwerden der mit Baumwolle handelnden transnationalen Unternehmen einzufordern. Bei begründetem Interesse an der Beschwerde richten Sie sich bitte an lawclinic@rewi.hu-berlin.de.

Projekt 3: Leitlinie für Entschädigungszahlungen in unterschiedlichen Diskriminierungskonstellationen

Kooperationspartner_in: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)

Eine straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Sanktionierung von Diskriminierungen ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht vorgesehen, sondern es wird unter anderem die Möglichkeit gewährt, im Falle einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung oder Belästigung auf Schadensersatz und Entschädigung zu klagen (§§15, 21 AGG). Entscheidende Voraussetzung für die Wirksamkeit des Diskriminierungsverbots ist daher eine angemessene Höhe der Entschädigung.

Die Studierenden führten Recherchen durch und entwickelten eine Tabelle mit begründeten Vorschlägen für Entschädigungszahlungen in unterschiedlichen Diskriminierungskonstellationen, die Gerichten in Zukunft als Leitlinie bei der Sanktionierung von Verstößen gegen das AGG dienen könnte.

Projekt 4: Art. 8 EMRK und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht

Kooperationspartner_in: Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)

Die Studierenden untersuchten anhand eines Falles, wie sich die Autonomie der Religionsgemeinschaften (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 III WRV, Art. 9 i.V.m. Art. 11 EMRK) zu den Grund- und Menschenrechten der kirchlichen Mitarbeiter_innen, insbesondere dem Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK), verhält und gaben Hinweise für die anwaltliche Praxis von Kündigungsschutzklagen.

Projekt 5: Adoptionsrecht bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften

Kooperationspartner_in: Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Die Studierenden erstellten ein Gutachten in Bezug auf das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Partner. Insbesondere wurde die unterschiedliche Rechtslage bei gleichgeschlechtlichen und bei gemischtgeschlechtlichen Partnern in verschiedenen Konstellationen der Adoption verglichen und erörtert.

Projekt 6: Das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot des AGG

Kooperationspartner_in: Rechte behinderter Menschen (rbm)

Die Studierenden untersuchten das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot des AGG hin auf dessen Notwendigkeit, Wirksamkeit, Grenzen der Rechtfertigung nach § 20 AGG, Durchsetzung und Rechtsfolgen.

Projekt 7: Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit der deutschen Bleiberechtsregelung

Kooperationspartner_in: Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen e.V. (KuB)

Die Studierenden verfassten ein Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit der Bleiberechtsregelungen im internationalen Vergleich und im Vergleich mit höherrangigem Recht sowie mit europarechtlichen Regelungen. Insbesondere wurde die Praxis der Kettenduldung untersucht und Vorschläge für ein menschenwürdiges Aufenthaltsrecht unterbreitet.

Projekt 8: Völkerrechtliche Begründung einer einkommens- und vermögensunabhängigen Eingliederungshilfe anhand der UN BRK

Kooperationspartner_in: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)

Die Studierenden untersuchten die deutsche Rechtslage bezüglich der Eingliederungshilfe behinderter Menschen und begründeten, warum diese einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden soll. Demnach ist die derzeit praktizierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar und verstößt gegen die Verfassung.

Veröffentlichungen, Pressetermin und Verwendung vor Gericht

Das Rechtsgutachten  von Behindertenorganisationen im Rahmen der aktuellen Kampagne für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe verwendet. Das Gutachten finden Sie hier (Working Paper Nr. 4, 2013); es wurde auch in der Zeitschrift Sozialrecht aktuell 2/2014 veröffentlicht.

Nun wurde das Gutachten beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung der Presse vorgestellt.  Mehr dazu hier.

Zudem wurde es in einem Verfahren vor dem Landessozialgericht (LSG) Stuttgart von den Kläger_innen verwendet. Mehr dazu hier.

Projekt 9: Erstellung eines rechtlichen Gutachtens zur Frage von Entschädigungsansprüchen wegen operativen Eingriffen an intersexuell diagnostizierten Kindern in Deutschland

Kooperationspartner_in: Intersexuelle Menschen e.V.

Nachdem der UN-Ausschuss viele der Eingriffe an intersexuell diagnostizierten Kindern zur Herstellung eines eindeutigen Geschlechts als Verstoß gegen die UN-Konvention gegen Folter (CAT) bewertet hat (Clinic-Projekt "Intersexualität" im 1. Zyklus), stellt sich die Frage, ob und inwieweit Betroffene individuelle Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend machen können. Die Studierenden erstellten hierzu ein Rechtsgutachten und sprachen Empfehlungen für rechtliche Änderungen, dür die Politik und die medizinische Praxis aus.

Veröffentlichung in der Forum Recht und Konferenzbeitrag in London

Auf der Basis des Gutachtens erarbeiteten die Studentinnen zudem einen Aufsatz: In der Zeitschrift „Forum Recht“ 2/2014 analysieren und kritisieren Franziska Brachthäuser und Theresa Richartz unter dem Titel „Das Nicht-Geschlecht“ die zum 1.11.2013 in Kraft getretene Änderung des Personenstandsgesetzes.

Im Juni 2014 konnten sie zudem in London auf der internationalen Konferenz „Gender and „the law“ - Limits, Contestations and Beyond“ ihre Arbeit vorstellen. Der Vortrag mit dem Titel „Intersexuality and Violence“ über den Umgang mit Intersexualität in Deutschland wurde mit großem Interesse angenommen.

Projekt 10: Verankerung des Themas Gleichstellung im Berliner Hochschulgesetz

Kooperationspartner_in: Zentrale Frauenbeauftragte der Humboldt Universität zu Berlin

Die Studierenden überprüften den § 59 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG), welcher die Aufgaben der Frauenbeauftragten regelt, auf Änderungsbedarfe und Potentiale sowie die Möglichkeiten der darüber hinausgehenden Verankerung des Themas Gleichstellung im BerlHG. Sie verglichen verschiedene landesrechtliche Regelungen und erarbeiteten einen Gesetzesentwurf für eine Reform des § 59 BerlHG.

Projekt 11: Racial Profiling

Kooperationspartner_innen: Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) und Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)

Racial Profiling (oder Ethnic Profiling) beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen (wie Hautfarbe, ethnische/religiöse Zugehörigkeit, Herkunft oder Sprache) als Grundlage für die Erstellung von Verdächtigenprofilen, Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Indiz durch die Polizei (oder Sicherheitspersonal). Die Studierenden untersuchten diese als eine Form von institutionalisiertem Rassismus bezeichnete Praxis. Sie listeten die Argumente der Behörden für eine solche Praxis auf, analysierten die landes- und bundesgesetzlichen Rechtsgrundlagen, erörterten die in den USA und Großbritannien diskutierten und erprobten Kontrollmaßnahmen und untersuchten die Übertragbarkeit dieser auf den deutschen Rechtsraum.

Veröffentlichung in der Juridikum

Auf der Basis des Gutachtens erarbeitete Sarah Lisa Washington einen Aufsatz, der in der Juridikum 1/2014 veröffentlicht wurde.