Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Anerkennung Grundstudium

Inland

  • Zwischenprüfung: Die vollständig abgelegte Zwischenprüfung nach der jeweils geltenden Zwischenprüfungsordnung des juristischen Fachbereichs einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 JAG von 2003 anerkannt.
  • Zwischenprüfungsteilleistungen / Anfängerscheine des Grundstudiums:

    • Anfängerscheine (sog. „kleine Scheine“) werden als Zwischenprüfungsmodule des jeweiligen Rechtsgebiets anerkannt.
    • Einzelne Klausuren der Zwischenprüfung können unter bestimmte Voraussetzungen angerechnet werden: Da hier im ersten Semester im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht lediglich Probeklausuren geschrieben werden und die Zwischenprüfung den Stoff des ersten Studienjahres im Anschluss an das zweite Semester abprüft, können nur Klausuren, die nach einjährigem Studium des jeweiligen Rechtsgebiets geschrieben wurden, als Zwischenprüfungsmodule anerkannt werden. Fehlversuche im Rahmen der Zwischenprüfung werden ebenso angerechnet.
  • Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung / Hausarbeiten: Für die Zwischenprüfung, für kleine Scheine, das Hauptstudium und / oder große Scheine erbrachte Hausarbeiten werden für das Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung anerkannt. Auch wenn zwei der drei  zu erbringenden Hausarbeiten im gleichen Rechtsgebiet absolviert wurden, erfolgt die komplette Anerkennung des Moduls. Fehlversuche werden angerechnet.

Ausland

Im Ausland erworbene Leistungsnachweise im ausländischen Recht können nicht als Zwischenprüfungsteilleistungen oder Zwischenprüfung anerkannt werden.

Antrag / Zuständigkeit

Bitte senden Sie folgende Nachweise entweder mit Stempel und Unterschrift oder mit Verifizierungscode als Scan-Datei per E-Mail oder als Kopie per Post an das Prüfungsbüro:

  • Zwischenprüfungszeugnis

oder

  • eine Leistungsübersicht mit Nennung der Art der Prüfungen (Klausur oder Hausarbeit), aus der die Anzahl der Versuche und Fehlversuche hervorgeht

oder

  • die Einzelnachweise mit Nennung der Art der Prüfung (Klausur oder Hausarbeit) sowie
  • eine Bescheinigung, aus der die Anzahl der Versuche und Fehlversuche hervorgeht

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