Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Praktikum

Inland

Praktische Studienzeiten sind gemäß § 6 JAG 2003 i. V. m. § 2 JAO 2003 während der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren.

Die Praktikantenstellen erteilen den Studierenden nach Abschluss des Praktikums eine „Bescheinigung über die Ableistung eines Praktikums“, die Art und Dauer der Beschäftigung sowie die Qualifikation des Ausbilders ausweist. Eine Leistungsbewertung unterbleibt.

Ausland

Praktische Studienzeiten sind gemäß § 6 JAG 2003 i. V. m. § 2 JAO 2003 während der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren.

Die vorlesungsfreie Zeit beginnt, falls die Studierenden in dem betreffenden Semester an einer Hochschule im Ausland immatrikuliert sind, mit dem Vorlesungsende an der ausländischen Gastuniversität. Dementsprechend endet die vorlesungsfreie Zeit mit dem Beginn der Vorlesungen an der Universität, an der das Studium fortgesetzt wird.

Antrag / Zuständigkeit

Für die Anerkennung von Praktika ist das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) zuständig.

Das GJPA prüft die Praktika bei der Examensanmeldung. Daher müssen für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung die Leistungspunkte für das Praktikum nicht auf der Leistungsübersicht erscheinen.

Die Leistungspunkte werden nach Bestehen der staatlichen Prüfung automatisch in den Prüfungskonten verbucht. Wer die Leistungspunkte eher benötigt, kann eine Kopie der Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung oder eine Bestätigung des GJPA über das komplett absolvierte Praktikum im Prüfungsbüro einreichen.

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